Entsorgung einer ComboCard/Kreditkarte
Endnutzer sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte nicht im allgemeinen Haushaltsmüll zu entsorgen, sondern müssen diese einer getrennten Erfassung zuführen. Hierzu gehört auch die ComboCard und Kreditkarte. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist hierauf hin. Bitte entsorgen Sie daher das Produkt über die Rückgabe- und Sammelsysteme in Ihrer Region. Die Vertreiber von Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet.
Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.*
*Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)