Übersicht Sperr­an­nah­me­di­enst

Bitte sperren Sie Ihre Karten sofort, wenn diese verloren gegangen sind, entwendet wurden oder Sie den Verdacht haben, dass Ihre Karten miss­braucht werden. Bei Diebstahl, Miss­brauch oder Raub Ihrer Karten, erstatten Sie bitte sofort Anzeige bei der Polizei.

Sperrung von Karten, die von der Sydbank Deutschland aus­ge­stel­lt sind

Sie können Ihre Karten der Sydbank Deutschland wie folgt sperren: 

  • Sperr-Notruf für alle Karten: ge­büh­ren­frei­er Sperr-Notruf +49 116 116
  • Girocard (Maestro-/ec-karte): Zentraler Sperr­an­nah­me­di­enst: +49 (0)1805 / 021 021 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mo­bil­funk­höchst­preis 0,42 EUR/Min.)
  • Mas­ter­card: ge­büh­ren­freie Notfall-Ser­vice­num­mer aus Deutschland 0800-819-1040. Befinden Sie sich im Ausland, bitte in­for­mie­ren Sie sich auf www.mas­ter­card.de.
  • Hotline Mas­ter­card Kar­ten­in­ha­ber­be­treu­ung +49 (0)69 7933 2200
  • Sperr­hot­line wg. Kar­ten­ver­lust Mas­ter­card +49 (0)69 7933 1910

Sperrung von Karten, die von der Sydbank Dänemark aus­ge­stel­lt sind.

Sie können Ihre Karten der Sydbank Dänemark – zu jeder Tageszeit – wie folgt sperren:

  • Dankort, Visa/Dankort, Visa Electron oder ”Sydbank hævekort”: In den Öff­nungs­zei­ten der Sydbank Dänemark (Sydbank Direkte): +45 70 10 78 79. 

    Außerhalb der Öff­nungs­zei­ten: Nets-Sperr­dienst Telefon +45 44 89 29 29 oder Telefax +45 44 68 11 36. Sie müssen Ihren Namen und Ihre Adresse angeben und mitteilen, dass die Karte von der Sydbank aus­ge­stel­lt wurde. Weiterhin werden Ihre Kon­to­num­mer bei der Sydbank Dänemark und Ihre Kar­ten­num­mer oder – sofern vorhanden – Ihre CPR-Nummer (zentrale Per­so­nen­num­mer dänischer Staats­bür­ger) benötigt.

  • Sydbank Mas­ter­card: 24-Stunden Sperr­ser­vice der Sydbank: Telefon +45 44 232 232. Benötigt werden Ihre Kon­to­num­mer bei der Sydbank Dänemark und Ihre Kar­ten­num­mer oder – sofern vorhanden – Ihre CPR-Nummer (zentrale Per­so­nen­num­mer dänischer Staats­bür­ger).

KUNO-Sperr­dienst

Im Rahmen der Er­stat­tung einer Anzeige wegen des Verlusts/Dieb­stahls einer Girocard oder eines er­wie­se­nen Falles von Kon­to­er­öff­nungs­be­trug, bieten die Po­li­zei­be­hör­den des Bundes und der Länder auf Wunsch des An­zei­gen­stel­lers die zu­sätz­li­che Erfassung einer KUNO-Meldung an.

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