Übersicht Sperrannahmedienst
Bitte sperren Sie Ihre Karten sofort, wenn diese verloren gegangen sind, entwendet wurden oder Sie den Verdacht haben, dass Ihre Karten missbraucht werden. Bei Diebstahl, Missbrauch oder Raub Ihrer Karten, erstatten Sie bitte sofort Anzeige bei der Polizei.
Sperrung von Karten, die von der Sydbank Deutschland ausgestellt sind
Sie können Ihre Karten der Sydbank Deutschland wie folgt sperren:
- Sperr-Notruf für alle Karten: gebührenfreier Sperr-Notruf +49 116 116
- Girocard (Maestro-/ec-karte): Zentraler Sperrannahmedienst: +49 (0)1805 / 021 021 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/Min.)
- Mastercard: gebührenfreie Notfall-Servicenummer aus Deutschland 0800-819-1040. Befinden Sie sich im Ausland, bitte informieren Sie sich auf www.mastercard.de.
- Hotline Mastercard Karteninhaberbetreuung +49 (0)69 7933 2200
- Sperrhotline wg. Kartenverlust Mastercard +49 (0)69 7933 1910
Sperrung von Karten, die von der Sydbank Dänemark ausgestellt sind.
Sie können Ihre Karten der Sydbank Dänemark – zu jeder Tageszeit – wie folgt sperren:
- Dankort, Visa/Dankort, Visa Electron oder ”Sydbank hævekort”: In den Öffnungszeiten der Sydbank Dänemark (Sydbank Direkte): +45 70 10 78 79.
Außerhalb der Öffnungszeiten: Nets-Sperrdienst Telefon +45 44 89 29 29 oder Telefax +45 44 68 11 36. Sie müssen Ihren Namen und Ihre Adresse angeben und mitteilen, dass die Karte von der Sydbank ausgestellt wurde. Weiterhin werden Ihre Kontonummer bei der Sydbank Dänemark und Ihre Kartennummer oder – sofern vorhanden – Ihre CPR-Nummer (zentrale Personennummer dänischer Staatsbürger) benötigt.
- Sydbank Mastercard: 24-Stunden Sperrservice der Sydbank: Telefon +45 44 232 232. Benötigt werden Ihre Kontonummer bei der Sydbank Dänemark und Ihre Kartennummer oder – sofern vorhanden – Ihre CPR-Nummer (zentrale Personennummer dänischer Staatsbürger).
KUNO-Sperrdienst
Im Rahmen der Erstattung einer Anzeige wegen des Verlusts/Diebstahls einer Girocard oder eines erwiesenen Falles von Kontoeröffnungsbetrug, bieten die Polizeibehörden des Bundes und der Länder auf Wunsch des Anzeigenstellers die zusätzliche Erfassung einer KUNO-Meldung an.