SEPA ist ein europaweites einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

SEPA-Zahlungen enthalten keinen Meldeteil gem. AWV §59. Es besteht Meldepflicht bei Zahlungen über 12.500,00 Euro in oder aus dem Ausland. Diese Zahlungen müssen direkt an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden.

Link zur Deutschen Bundesbank

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die kostenlose Hotline der Bundesbank: 0800-1234-111

SEPA umfasst im Wesentlichen:

  • Zahlungen in Euro innerhalb der 33 Teilnehmerländern
  • Europaweit einheitliche SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften
  • Zahlungen nur noch mit IBAN
  • Gutschrift innerhalb eines Bankarbeitstages bei Erteilung vor Annahmeschluss (bei beleglosen Aufträgen: 2 Tage)

Beantragung einer Gläubiger-ID

Einreicher mit dänischer Adresse können sich ihre Gläubiger-ID anhand ihrer CVR-Nr. durch uns erstellen lassen

Beantragen Sie eine Gläubiger-ID hier

Basislastschrift (CORE)

  • Privat- oder Firma zieht auf Privat- oder Firmenkunde
  • SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich
  • Rückgabe "wegen Widerspruch" innerhalb von 8 Wochen nach Belastung

Firmen-Lastschrift (B2B)

  • Firma zieht auf Firma
  • SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich
  • Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank und dem Zahlungsempfänger je ein Original des Mandats vorlegen.
  • Rückruf des Mandates ist nur vor Fälligkeitsdatum möglich. Ein späterer Widerspruch ist nicht möglich.

Mustermandate

Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss immer in der Sprache des Zahlungspflichten, oder auf englisch sein. Wir haben Ihnen Mustermandate auf deutsch, dänisch und englisch zum Download hinterlegt. Bitte ändern Sie die Texte nicht ab, da es sich um feste Textbausteine handelt, welche europaweit angewendet werden.

Sollten Sie Mandate in weiteren Sprachen benötigen, können Sie diese auf folgenden Internetseiten einsehen:

Mustermandate Basislastschrift (Core)

Mustermandate Firmenlastschrift (B2B)