SEPA ist ein europaweites einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.
SEPA-Zahlungen enthalten keinen Meldeteil gem. AWV §59. Es besteht Meldepflicht bei Zahlungen über 12.500,00 Euro in oder aus dem Ausland. Diese Zahlungen müssen direkt an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden.
Mit der SEPA-Lastschrift können Rechnungen bequem und sicher europaweit in den 33 Teilnehmerländern beglichen werden. Es gibt zwei Varianten der Sepa-Lastschrift:
SEPA Basislastschrift (CORE)
SEPA Firmenlastschrift (B2B)
Für Einreicher von Lastschriften stellen wir hier weitergehende Informationen in einer Schritt für Schritt Anleitung bereit:
Privat- oder Firma zieht auf Privat- oder Firmenkunde
SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich
Rückgabe "wegen Widerspruch" innerhalb von 8 Wochen nach Belastung
Firmen-Lastschrift (B2B)
Firma zieht auf Firma
SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich
Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank und dem Zahlungsempfänger je ein Original des Mandats vorlegen.
Rückruf des Mandates ist nur vor Fälligkeitsdatum möglich. Ein späterer Widerspruch ist nicht möglich.
Mustermandate
Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss immer in der Sprache des Zahlungspflichten, oder auf englisch sein. Wir haben Ihnen Mustermandate auf deutsch, dänisch und englisch zum Download hinterlegt. Bitte ändern Sie die Texte nicht ab, da es sich um feste Textbausteine handelt, welche europaweit angewendet werden.