Um Ihnen eine größere Kostentransparenz im Sinne der EU Regeln zu bieten, erhalten Sie seit 2019 nicht nur im Vorwege einer Anlageentscheidung die Offenlegung der Kosten und Gebühren (=Exante). Einmal jährlich senden wir Ihnen jetzt kostenlos eine detaillierte Aufstellung mit allen angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren des letzten Jahres zu – ob es die Depotgebühr ist, bezahlter Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds, die jährliche Verwaltungsvergütung Ihrer Fonds oder die Handelsgebühr bei Aktien.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Kostenrechnung die zu bezahlen ist – sondern um eine Auflistung der bereits gezahlten Kosten aus dem Vorjahr.

Die Auswirkungen auf die Rendite des Investments legen wir ebenfalls dar.

- Die Übersicht ist nur für Sie persönlich erstellt und gibt Ihnen Transparenz zu Ihren Kosten und Gebühren, die im letzten Jahr angefallen sind.

- Endlich erhalten Sie alles in einer Übersicht und müssen sich die einzelnen Gebühren nicht mühsam zusammen suchen.

- Sie sehen genau, was ihre Geldanlage gekostet hat und wie sich das auf Ihre Rendite auswirkt

Dienstleistungskosten:

Es werden die im Rahmen der Wertpapierabrechnung
ermittelten Kosten und Nebenkosten der Dienstleistung
in EUR ausgewiesen (z.B. Provision, Ausgabeaufschlag (abzüglich Bonifikation), Transaktionsentgelt Börse, Abwicklungskosten Börse, Fremde Auslagen).
Laufende Kosten: Hier werden die Zuwendungen (Vertriebsfolgeprovision, Bestandsprovision).

(davon) Zuwendungen:

Hierzu zählen Zuwendungen aus dem laufenden Geschäft (z.B. Ausgabeaufschlag) und aus dem Bestand (z.B. Vertriebsfolgeprovision, Bestandsprovision). Die hier ausgewiesenen Beträge werden gemäß Vorgabe der BaFin als Anteil der Dienstleistungskosten dargestellt.

Produktkosten:

Unter der Rubrik Produktkosten erfolgt die Darstellung der gattungsbezogenen Kosten für Derivate und Investment-fonds. (Transaktionskosten + laufende Kosten – TER (Total Expense Ratio) der Produktinformation.

Fremdwährungskosten:

Hier werden Fremdwährungskosten ausgewiesen.

Übergreifende Kosten:

Hier werden Kosten ausgewiesen, die nicht einer bestimmten Gattung zugerechnet werden können, z.B. der Depotpreis. Bei unterjährigen Berechnung erfolgt der Ausweis in einer Summe.