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VoP: Sicher über­wei­sen

Stimmt der Name zur IBAN? Die Zahlungsempfängerprüfung (Verfication of Payee - VoP) sorgt für Klarheit beim Überweisen

Her kan du læse mere om VoP på dansk

Ve­ri­fi­ca­ti­on of Payee (VoP) dient der Erhöhung der Si­cher­heit von Zahlungen, indem es den Namen des Zah­lungs­emp­fän­gers mit der an­ge­ge­be­nen IBAN abgleicht, um Betrug und Fehl­über­wei­sun­gen zu vermeiden.

Im Detail bedeutet dies, dass Sie in der Web-Bank vor der Aus­füh­rung einer Über­wei­sung eine Anfrage an die Bank des Zah­lungs­emp­fän­gers senden, um zu über­prü­fen, ob der an­ge­ge­be­ne Name und die IBAN zu­sam­men­pas­sen. Diese Prüfung erfolgt sowohl bei Echt­zeit­über­wei­sun­gen als auch bei regulären SEPA-Zahlungen.

Diese Anfrage kann zu vier möglichen Er­geb­nis­sen führen:

Grüner Button mit dem Text Match

bedeutet, dass der zur IBAN/Kon­to­num­mer ein­ge­ge­be­ne Emp­fän­ger­na­me mit den Kon­to­in­haber­da­ten der emp­fan­gen­den Bank genau über­ein­stimmt.

Gelber Button mit dem Text No Match

bedeutet, dass der zur IBAN/Kon­to­num­mer ein­ge­ge­be­ne Emp­fän­ger­na­me mit den Kon­to­in­haber­da­ten der emp­fan­gen­den Bank nahezu über­ein­stimmt. In diesem Fall wird der korrekte Kon­to­in­ha­ber­na­me zu­rück­ge­lie­fert.

Roter Button mit dem Text No Match

bedeutet, dass der zur IBAN/Kon­to­num­mer ein­ge­ge­be­ne Emp­fän­ger­na­me nicht mit den Kon­to­in­haber­da­ten der emp­fan­gen­den Bank über­ein­stimmt.

Grauer Button mit dem Text No Check

bedeutet, dass von der Bank des Zah­lungs­emp­fän­gers keine Antwort zu­rück­ge­mel­det wurde.

Das Ergebnis der VoP-Prüfung wird vor Aus­füh­rung der Zahlung in die Web-Bank zu­rück­ge­lie­fert und Sie können un­ab­hän­gig vom Prüf­ergeb­nis die Zahlung ausführen oder nicht.

Fragen und Antworten zu Ve­ri­fi­ca­ti­on of Payee

Was bedeutet VoP und wie funktioniert es?

VoP steht für "Verification of Payee", auf Deutsch: Empfängerprüfung oder Empfängerüberprüfung. Es ist ein neues Prüfverfahren welches ab dem 09. Oktober 2025 für alle Banken im Euro-SEPA Raum angeboten wird. Hierbei wird vor der Ausführung einer Überweisung abgeglichen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem bei der IBAN hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt.  Sie können nach Ausweisung des Resultates eintscheiden, ob Sie die Überweisung ausführen möchten oder nicht.

Ist die VoP verpflichtend?

Die Sepa-Verordnung sieht vor, dass Nicht-Verbraucher (Firmenkunden) ein sogenanntes Opt-Out-Recht haben, wenn sie Zahlungsdateien mit mehr als einer Überweisung zur Bank übermitteln.

Ab wann steht dieser VoP-Service zur Verfügung?

Die Sydbank Deutschland wird die von der Regulierung vorgeschriebene Verpflichtung bis zum 09. Oktober 2025 umsetzen.

Welche Zahlungen sind von der VoP betroffen?

Alle SEPA-Überweisungen, also Standard- und Echtzeitüberweisungen

Können Zahlungen von der VoP-Prüfung automatisch von der Bank abgewiesen werden?

Nein, die VoP Prüfung geschieht vor der Autorisierung der Zahlung, sodass der Zahler entscheidet, ob die Zahlung oder Zahlungsdatei ausgeführt werden soll oder nicht.

Was kostet der VoP Service?

Die Nutzung dieser Zahlungsempfängerprüfung ist für alle Kunden kostenfrei.

Gilt VoP für alle Arten von SEPA Überweisungen?

Ja. Ab dem 09.10.2025 erfolgt diese Prüfung sowohl bei Echtzeitüberweisungen als auch bei regulären SEPA-Zahlungen.

Wie wird das Ergebnis in meinem Online Banking ausgewiesen?

Grün = volle Übereinstimmung (Match), Gelb = nahezu Übereinstimmung (Close Match), Rot = keine Übereinstimmung (No Match) Grau =keine Prüfung möglich (No check),  Im Falle einer 'nahezu Übereinstimmung'  wird der korrekte Kontoinhabername  zurückgeliefert.

Ist der VoP-Service kostenfrei?

Ja.

Gilt VoP auch bei Eilzahlungen (nicht Echtzeitüberweisung) und Auslandszahlungen?

Nein. VoP gilt nur für beauftragte SEPA-Zahlungen innerhalb des SEPA-Euro-Raums. 

Gilt VoP von und an alle Arten von Konten?

Nein. VoP findet nur Anwendung bei Zahlungen von und an Zahlungskonten (zum Beispiel nicht bei Sparkonten und Darlehenskonten) 

Warum bekomme ich immer grau angezeigt bei Zahlungen an mein eigenes Konto bei der Sydbank Dänemark?

Banken in Dänemark bieten die VoP-Prüfung noch nicht an. Deshalb ist keine Prüfung möglich. 

Kann ich als Privatkunde VoP abwählen?

Nein, alle Ihre SEPA-Zahlungen müssen vor Ausführung und Erteilung durch die Empfängerüberprüfung

Ist VoP auch gefordert, wenn Daueraufträge eingerichtet oder geändert werden?

Ja.

Auf welchen Kontoinhabernamen prüft Vop?

VoP prüft auf den bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen.

Kann ich als Firmenkunde VoP bei manuellen Erfassungen in der WEB-Bank abwählen?

Ja.

Kann ich als Firmenkunde VoP im FinTs-Verfahren abwählen ?

Ja, durch Verwenden der entsprechenden Auftragsart.

Kann ich als Firmenkunde VoP im EBICS-Verfahren abwählen?

Ja, durch Verwenden der entsprechenden Auftragsart.

Kann eine Firma einen Sammler mit nur einem Zahlungsauftrag beauftragen um eine VoP-Prüfung durch ein OPT-OUT zu umgehen?

Sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater und hinterlegen Sie ggf  zusätzliche Tradenames/Commercialnames. 

Kann eine mit VoP geprüfte Überweisung zurückrufen werden?

Es kann eine Anfrage an die Empfängerbank mit der Bitte um Rückgabe der Zahlung  gestellt werden. Der Zahlungsempfänger muss einer Rückgabe zustimmen.

Weitere Fragen

Weitere FAQs finden Sie auf der Seite vom Bankenverband.

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