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Für Firmenkunden: Zum 15. November 2026 treten neue Vorgaben im Zahlungsverkehr gemäß ISO 20022 in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Angabe von Adressdaten in Zahlungen.

Was ändert sich?


Für bestimmte Zahlungsarten ist künftig die Verwendung von 

  • strukturierten oder hybriden Adressen verpflichtend
  • Unstrukturierte Freitextadressen werden nicht mehr unterstützt

Zahlungen können sonst abgewiesen werden.

Welche Zahlungen sind betroffen?


Die neuen Regeln gelten insbesondere für:

  • SEPA-Überweisungen & Echtzeitüberweisungen an Banken außerhalb EU/EWR (z. B. Großbritannien, Schweiz)
  • SEPA-Lastschriften mit Banken außerhalb EU/EWR
  • Zahlungen in Fremdwährungen außerhalb des EWR
  • Internationale Zahlungen (grenzüberschreitend außerhalb EU/EWR)
  • Eilzahlungen (Auftragsart CCU), wenn die Empfängerbank außerhalb der EU/EWR liegt, z.B. in Großbritannien oder der Schweiz

In diesen Fällen müssen Adressdaten Ihrer Geschäftspartner korrekt strukturiert vorliegen.

Welche Adressformate sind erlaubt?


1. Strukturierte Adresse (empfohlen)

Klare Aufteilung in einzelne Felder:

  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Ländercode

Die Umstellung auf strukturierte Adressen für eine deutlich höhere Datenqualität, reduziert Fehlerquoten und ermöglicht eine schnellere sowie effizientere Verarbeitung von Zahlungen.

Michael Schierhorn

IT-Spezialist

2. Hybride Adresse

Kombination aus strukturierten Angaben und Freitext:

  • Mindestens erforderlich: Ort + Land (strukturiert)
  • Zusätzlich möglich: bis zu 2 Freitextzeilen

Geeignet, wenn nicht alle Adressdaten vollständig strukturiert vorliegen.

Was sollten Sie jetzt tun?


Wir empfehlen eine frühzeitige Vorbereitung:

Stammdaten prüfen und aktualisieren (z. B. Kunden und Geschäftspartner)

Systeme anpassen:

  • ERP- und Buchhaltungssysteme
  • Banking-Software
  • Schnittstellen und Datenformate

Neue ISO-Formate unterstützen

Wichtige Formate


Ab diesem Stichtag empfehlen wir die Verwendung dieser Formate:

  • SEPA-Überweisungen: PAIN.001.001.09
  • SEPA-Lastschriften: PAIN.008.001.08
  • Internationale Zahlungen: PAIN.001.001.09

Nicht mehr zulässig:

  • DTAZV
  • SWIFT MT101
  • ältere PAIN-Formate ohne strukturierte Adressen

Fazit

Die Umstellung führt zu einer deutlich verbesserten Datenqualität, erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr und ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Zahlungen. Unsere Systeme unterstützen die neuen Formate bereits heute, und auch die Web-Bank Oberfläche wird rechtzeitig entsprechend angepasst.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.