Ent­sor­gung einer ComboCard/Kre­dit­kar­te

Endnutzer sind ver­pflich­tet, Elektro-Altgeräte nicht im all­ge­mei­nen Haus­halts­müll zu entsorgen, sondern müssen diese einer ge­trenn­ten Erfassung zuführen. Hierzu gehört auch die ComboCard und Kre­dit­kar­te. Das Symbol der durch­ge­stri­che­nen Mülltonne weist hierauf hin. Bitte entsorgen Sie daher das Produkt über die Rückgabe- und Sam­mel­sys­te­me in Ihrer Region. Die Ver­trei­ber von Elektro- und Elek­tro­nik-Altgeräte sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur un­ent­gelt­li­chen Rücknahme von Elektro-Alt­ge­rä­ten ver­pflich­tet.

Sie sind als Endnutzer ver­pflich­tet, Alt­bat­te­ri­en und Alt­ak­ku­mu­la­to­ren, die nicht vom Altgerät um­schlos­sen sind, sowie Lampen, die zer­stö­rungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Er­fas­sungs­stel­le vom Altgerät zer­stö­rungs­frei zu trennen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie selbst dafür ver­ant­wort­lich sind, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auf den zu ent­sor­gen­den Alt­ge­rä­ten vor der Abgabe zu löschen.*

*Gesetz über das In­ver­kehr­brin­gen, die Rücknahme und die um­welt­ver­träg­li­che Ent­sor­gung von Elektro- und Elek­tro­nik­ge­rä­ten (Elektro- und Elek­tro­nik­ge­rä­te­ge­se­tz - ElektroG)