SEPA Lastschrift

Am 01.11.2009 wurde die SEPA-Lastschrift eingeführt. Wie bei der SEPA-Überweisung können Sie mit der SEPA-Lastschrift Zahlungen in Euro innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer vornehmen.

Die wichtigsten Punkte zur SEPA-Firmenlastschrift:

  • Sicherheit durch Mandatserteilung (ähnlich des Abbuchungsauftrages)
  • jede Zahlung wird durch die Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer individualisiert
  • automatische Befristung der Mandate von 36 Monaten bei Nicht-Nutzung

Im Unterschied zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, in dem der Bezogenen eine Widerspruchsfrist von 8 Wochen hat, hat der Bezogene kein Recht zum Widerspruch bei einer mit dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat autorisierten Lastschriftbelastunq. Damit wird wie beim Abbuchungsauftraq ein möglichst schneller Abschluss der Zahlung angestrebt. Als Schutzmechanismus für den Bezogenen, werden SEPA-Firmenlastschriften auf einem Firmenkonto nur dann von einer Bank eingelöst, wenn zuvor ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilt und vorgelegt wurde.

Einreicher mit dänischer Adresse können sich ihre Gläuber-Identifikationsnummer anhand ihrer CVR-Nr durch uns erstellen lassen.

Viele Fragen bekommen Sie in unserer SEPA-Übersicht beantwortet. Ansonsten steht Ihnen Ihr Firmenkundenberater jederzeit gern zur Verfügung.


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