Sperranzeige eBanking

Stellt der Teilnehmer (z.B. Kunde oder Benutzer)

  • den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments (z.B. Girocard, Signaturkarte oder Mobiltelefon für den Empfang der SMS-TAN)
  • die missbräuchliche Verwendung oder
  • die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder seines persönlichen Sicherheitsmerkmals (PIN) fest

muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich per Sperranzeige unterrichten.


Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt

  • den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrumente
  • die Kenntnis seines personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat
  • das Authentifizierungsinstrument oder das personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet

muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.

Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

24-Stunden-Sperrannahmedienst

Wir haben für die Sperranzeige einen 24-Stunden-Sperrannahmedienst unter folgender Telefonnummer eingerichtet: 0049 (0) 461 8602 8777

Wir sperren auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige, den Fernkommunikationszugang für ihn oder alle Teilnehmer oder sein Authentifizierungsinstrument.


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